Motorbezogene Versicherungssteuer
Zwar kein Beratungsschwerpunkt, aber dennoch erwähnenswert: Während es der Haftpflichtversicherung bezüglich der Prämienhöhe meist egal ist, ob Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich bezahlen, gibt es bei der motorbezogenen Versicherungs-steuer ("Kfz-Steuer") je nach Zahlungsrhythmus Unterjährigkeitszuschläge. Diese betragen bei monatlicher Zahlung stolze zehn Prozent, bei vierteljährlicher Zahlung acht und bei halbjährlicher Zahlung sechs Prozent. Dadurch ist in der Regel (bei finanzieller Möglichkeit) die jährliche Zahlungsweise anzuraten.
Bei einem 150-PS starken PKW beträgt der Unterjährigkeitszuschlag bei monatlicher Zahlung immerhin Euro 57,42 jährlich. Bitte rechnen Sie selbst: