Übersicht über die Pauschalierungsmöglichkeiten*) |
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Umsatz- Grenze1) |
pauscha-lierte Größe ESt |
Höhe des -Pauschales ESt |
neben Pauschale abziehbar |
Höhe des VSt- Pauschales USt |
Basispau- |
220.000 € (Vor-WJ) |
pauschalie-rungsfähige2) Betriebsaus- |
12% (max. 26.400 €) oder 6% (max. 13.200 €) des Umsatzes |
Umlaufvermögen, Löhne, Fremdlöhne, SV, GFB5) |
1,8% des Umsatzes |
Gaststätten, Beherbergung (bis 2012)
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255.000 € (Vor-WJ) |
Gewinn4) |
2.180 € Sockel
+ 5,5% der Betriebsein- |
Nicht möglich, ausgenommen GFB5) (soweit Mindestgewinn nicht unterschritten) |
5,5% der Betriebsein-nahmen inkl. USt (ausgenommen Getränke) |
Lebens-mitteleinzel-Gemischt-waren-handel
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700.000 € BF-Grenze3) |
Gewinn |
3.630 € Sockel + 2% der Betriebs-einnahmen (inkl. USt) |
Nicht möglich, ausgenommen GFB5) |
7% der Betriebsein-nahmen inkl. USt aus Lebensmitteln (ausgenommen Getränke) |
Drogisten |
700.000 € (BF-Grenze)3) |
pauschalie-rungsfähige2) Betriebsaus- |
12% des Umsatzes (max. 26.400 €) |
Umlaufvermögen, Löhne, Fremdlöhne, SV, GFB5) |
1,8% des Umsatzes |
Handelsvertreter |
keine (auch bei BF möglich) |
bestimmte BA (zB Tagesgeld, Lager, Kanzlei in der Whg, Bewirtung) |
12% des Umsatzes, maximal 5.825 € |
Alle nicht pauschalierten BA, zB Fahrtkosten, GFB5), |
12% des BA-Pauschales, maximal somit 699 € |
Künstler, Schriftsteller |
keine (es darf aber keine BF vorliegen) |
bestimmte BA (zB PC, Büromaterial, Telefon, Fachliteratur) |
12% des Umsatzes, maximal 8.725 €
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Alle nicht pauschalierten BA, zB Arbeitsraum, Druckkosten, Fahrtkosten, GFB5) |
12% des BA-Pauschales, maximal somit 1.047 € |
Nichtbuch-führende Gewerbetreibende |
700.000 € (BF-Grenze)3) |
bestimmte, nicht gesondert absetzbare BA |
je nach Branche zwischen 5,2% und 20,7% |
Alle nicht pauschalierten BA (siehe § 2 der VO BGBl. 55/1990, GFB5)) |
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*) ausgenommen Land- und Forstwirtschaft, zur Vorsteuerpauschalierung nach VO BGBl. 627/1983
1) Maßgebend ist, dass weder eine Buchführungs-(Rechnungslegungs-)Pflicht besteht noch freiwillig buchgeführt wird. Bei Basispauschalierung und Gaststätten/Beherbergung gelten niedrigere Grenzen mit dem jeweils vorangegangenen Wirtschaftsjahr als Beobachtungszeitraum. Auch bei vorangegangenem Rumpf-Wirtschaftsjahr ist keine Umsatzaliquotierung vorzunehmen, ebenso nicht im Rumpf-Eröffnungsjahr.
2) „pauschalierungsfähig“ sind alle Betriebsausgaben, außer den neben dem Pauschale absetzbaren (Spalte 5).
3) BF-Grenze = Buchführungsgrenze = unterer Schwellenwert nach § 189 UGB.
4) Außergewöhnliche Vorgänge wie die Veräußerung oder Entnahme von wesentlichem Betriebsvermögen (insbesondere der gastwirtschaftlich/zur Beherbergung genutzten Liegenschaft selbst) sind gesondert zu erfassen. Auch Provisionen und provisionsähnliche Einnahmen (zB aus Lotto-Annahmestelle im Rahmen der Gastwirtschaft) sind gesondert anzusetzen.
5) Vom „vorläufigen“ Gewinn ist als letzte Betriebsausgabe der Grundfreibetrag (GFB) im Rahmen des Gewinnfreibetages nach § 10 abzuziehen.
Checkliste zur "Basispauschalierung Einkommensteuer"
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Ermittlung der Betriebsausgaben bei Freiberuflern/Freiberuflerinnen und Gewerbetreibenden |
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6%, höchstens 13.200 € der Nettoeinnahmen |
12%, höchstens 26.400 € der Nettoeinnahmen |
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Alle restlichen Tätigkeiten gemäß § 22 und § 23 EStG . |
Zusätzlich sind als Betriebsausgaben abzugsfähig:
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Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes:
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Nettoeinnahmen inkl. Hilfsgeschäfte (zB Anlagenverkäufe) - Nettoausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe sowie Zutaten - Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten und Veränderung der Abfertigungsvorsorge - Nettofremdlöhne - Sozialversicherungsbeiträge - 6% bzw. 12% der Nettoeinnahmen |
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= Vorläufiger Gewinn |
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- Grundfreibetrag (13% des vorläufigen Gewinnes, maximal 3.900 €) |
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= Steuerpflichtiger Gewinn |
geregelt in | VO BGBl II 488/2012 |
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Voraussetzungen |
keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig) Vorjahresumsatz bis max. 255.000 Gastgewerbeberechtigung |
Bindung |
bei der Einkommensteuer: 2 Jahre 3 Jahre Karenzfrist bei Beendigung |
Umsatzsteuerpauschale | nein |
Bemessungsgrundlage | Umsatz iSd § 125 (1) BAO |
Pauschale I |
= Grundpauschale 10%, mind. € 3.000, max € 25.500 Neben dem Grundpauschale können bestimmte Betriebsausgaben wie Wareneinkauf, Löhne, SV-Beiträge, Afa, Instandhaltung, Miete etc. abgesetzt werden. |
Pauschale II |
=Mobilitätspauschale nur möglich zusammen mit Grundpauschale 2 %, max höchstes Pendlerpauschale |
Pauschale III |
=Energie- und Raumpauschale nur möglich zusammen mit Grundpauschale 8 %, max. € 20.400 |