Datenübermittlung durch die AMA und die SVB an die Finanzbehörden
Nach
§ 80 BewG hat die Agrarmarkt Austria (AMA) folgende Daten automationsunterstützt in strukturierter Form den Abgabenbehörden des Bundes bis zum 15.03. jeden Jahres
(erstmalig 2013) zu übermitteln:
- Daten zur Identifizierung des Bewirtschafters, die Sozialversicherungsnummer sowie die Betriebsanschrift
- Daten über den Bestand, die Jahresproduktion und die Betriebsformen im Tiersektor des abgelaufenen Jahres
- Daten über die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im abgelaufenen Jahr, insbesondere Flächenausmaße von Obst- und Sonderkulturen sowie gärtnerisch und baumschulmäßig
genutzten Flächen und
- Erhebungsmerkmale der inneren und äußeren Verkehrslage des Berghöfekatasters.
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hat jährlich bis zum 31.01. (erstmalig 2013) die Daten zur Identifizierung des Bewirtschafters einschließlich Sozialversicherungsnummer,
Einheitswertaktenzeichen des Betriebes sowie Flächenausmaße von Zu- und Verpachtungen (einschließlich der betroffenen Einheitswertaktenzeichen) jeweils nach Nutzungen getrennt zu
übermitteln.