Als neue Serviceleistung für ihre Mitglieder bietet die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ein Beitragsberechnungs-Programm (Excel) im Internet an:
|
Besitzt bzw. bewirtschaftet der Betriebsführer (Betriebs- und Wohnsitz in Österreich) land(forst)wirtschaftliche Flächen im EWR-Ausland , so werden diese für die Beitragsberechnung ebenfalls herangezogen . |
Monatliche SV-Beiträge 1. Halbjahr 2013 (Überblick) Einheitswert
|
Beitragsgrundlage
|
25,55 % SV-Beitrag
|
ab 1.500,- bis 2.200
|
713,77 (KV u. UV) 386,80 (PV)
|
130,05
|
4.000
|
713,77 (KV u. UV) 696,83 (PV)
|
179,65
|
5.000
|
871,04
|
222,55
|
10.000
|
1.791,68
|
457,77
|
15.000
|
2.369,35
|
605,37
|
20.000
|
2.810,91
|
718,19
|
25.000 |
3.178,93
|
812,22
|
30.000
|
3.438,63
|
878,57
|
40.000
|
3.931,41
|
1.004,48
|
50.000
|
4.236,52
|
1.082,43
|
60.000
|
4.514,77
|
1.153,52
|
84.000
|
5.180,00
|
1.323,49
|
Sie können obige (und andere) Broschüren auch auf der Homepage der Sozialversicherung der Bauern in Papierform kostenlos bestellen: link ...
Land- und Forswirte können seit 1.1.2008 optional in die betrieblliche Selbstständigenvorsorge einzahlen. Die Beiträge machen 1,53% der Beitragsgrundlage in der BSVG aus.
Die an die betriebliche Vorsorgekasse bezahlten Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (Steuerersparnis bis zu 50%). Die Auszahlung von Bezügen als Einmalbetrag aus der Selbständigungenvorsorge wird, wie auch bei der Auszahlung an Dienstnehmer ("Abfertigung neu") mit 6 % besteuert. Wird der Betrag an eine dafür vorgesehene Institution (z.B. Pensionszusatzversicherung) übertragen und in der Folge als laufende Rente ausbezahlt, ist die Rente steuerfrei.
Das Modell der Vorsorgekasse ist umso günstiger, je höher der Gewinn und der damit verbundene Grenzsteuersatz (0 bis 50 %). Hinzu kommt eine durch die Veranlagung der einbezahlten Beträge durch die Vorsorgekasse erzielte Rendite. Landwirte, die aufgrund der Höhe des Einheitswertes nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können keinen Steuerspareffekt erzielen. Bei ihnen verbleibt nur die erzielte Rendite der Vorsorgekasse.
auf 16,0 % ab 1.7.2012
auf 16,5 % ab 1.7.2013
auf 17,0 % ab 1.7.2015
40 Jahre (bisher 37,5 Jahre)
ab 1.1.2013 58. Lebensjahr
ab 1.1.2015 59. Lebensjahr
ab 1.1.2016 60. Lebensjahr
ab 1.7.2015 um 2 % auf 13 % des jeweiligen
Ausgleichszulagenrichtsatzes