Viele Personen arbeiten im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen in jenen Unternehmen mit, an denen sie eine Beteiligung halten. Inwieweit derartige Beschäftigungen der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungs-gesetz zu unterstellen sind, ist nicht immer einfach zu beantworten.
Die Gebietskrankenkassen haben versucht, dieses schwierige Thema in einem Leitfaden möglichst klar und einfach darzustellen: