SEPA-Überweisungen an die Gebietskrankenkasse
 

Bitte führen Sie bei Überweisungen an die Gebietskrankenkasse unbedingt Ihre Beitragskontonummer richtig an, damit Ihre Zahlungen automatisiert verbucht werden können. Sie befüllen entweder das Feld „Zahlungsreferenz“ oder das Feld „Verwendungszweck“. Bitte nicht beide Felder befüllen! Sie ersparen sich unnötige Rückfragen und unsere Mitarbeiter/innen aufwändige Administrationstätigkeiten.

 

Feld „Zahlungsreferenz“:

Das Feld „Zahlungsreferenz“ verwenden Sie ausschließlich für Ihre Beitragskontonummer. Führen Sie keine zusätzlichen alphanumerischen Zeichen (z. B. Texte, Leerzeichen) in diesem Feld an.

Die Beitragskontonummern der OÖGKK sind entweder acht- oder zehnstellig. Für eine automatisierte Verarbeitung im Feld „Zahlungsreferenz“ sind jedoch zwölf Stellen erforderlich. Beginnend mit 1100 bzw. 11 (dient den Sozialversicherungsträgern bei der automatisierten Verbuchung) folgt danach Ihre Beitragskontonummer.

 

Sie haben eine achtstellige Beitragskontonummer?

 

z. B. 1100XXXXXXXX (1100 + Beitragskontonummer)

Sie haben eine zehnstellige Beitragskontonummer?

 

z. B. 11XXXXXXXXXX (11 + Beitragskontonummer)

 

Bitte beachten Sie:

Wird das Feld „Zahlungsreferenz“ befüllt, kann seitens der Bankinstitute kein Text im „Verwendungszweck“ an den Empfänger (Gebietskrankenkasse) mitgeliefert werden (EU-Norm). Wir ersuchen Sie daher, das Feld „Verwendungszweck“ nicht zu befüllen.

 

 

Feld „Verwendungszweck“

Wird das Feld „Verwendungszweck“ befüllt, dann lassen Sie bitte das Feld „Zahlungsreferenz“ unbedingt frei. Beginnen Sie bei „Verwendungszweck“ wieder mit 1100 (bei achtstelliger Beitragskontonummer) bzw. 11 (bei zehnstelliger Beitragskontonummer) und danach folgt Ihre Beitragskontonummer. Zusätzlich können Sie dieses Feld noch mit Zusatzdaten befüllen (alphanumerische Zeichen).

Beispiel:

1100XXXXXXXX (1100 + Beitragskontonummer) ***************** (freier Text)

 

IBAN und BIC:

Der gesamte europäische Zahlungsverkehr wird auf Grund der neuen europäischen Gesetzgebung auf SEPA (Single European Payment Area) umgestellt. Bitte verwenden Sie ab Februar 2014 nur mehr IBAN und BIC (anstelle Kontonummer und Bankleitzahl).