Muss ich eine Bilanz erstellen oder genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Gewinnermittlungsart richtet sich nach Rechtsform, Betriebsgröße und Einkunftsart. Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs ist grundsätzlich ein Jahresabschluss im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (eventuell auch Lagebericht) zu erstellen.
Bei Überschreiten der sogenannten Buchführungsgrenzen laut Unternehmensgesetzbuch (UGB von derzeit 700.000 Euro Umsatz ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Bei Unterschreiten der Buchführungsgrenzen darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden (Erfassung der Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung).
“Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker.”
Albert Einstein
"Nicht alles, was man zählen kann, zählt auch. Und nicht alles, was zählt, kann man zählen."
Albert Einstein